Anmietung des Bürgersaals und des Grillplatzes | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anmietung des Bürgersaals und des Grillplatzes

Das Rathaus der Gemeinde Daisendorf dient als Begegnungsstätte. Aus diesem Grund stellt die Gemeinde als Eigentümerin und Trägerin des Rathauses dieses Gebäude und dessen Einrichtung für Feiern, Veranstaltungen oder sonstige Benutzungen zur Verfügung. Dies gilt ebenso für den Grillplatz am Schützenhaus.

Die mietweise Überlassung des Bürgersaals und des Grillplatzes bedarf eines schriftlichen Antrages. Diese Anträge finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Daisendorf unter https://www.daisendorf.de/de/buergerservice/rathaus/satzungen-verordnungen in der Benutzungsordnung Rathaus und der Benutzungsordnung Grillplatz.

Ohne diese Anträge kann eine Vermietung nicht durchgeführt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Mujanovic (07532/5464 oder mujanovic@daisendorf.de) zur Verfügung.

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