Die Gemeinde Daisendorf weist dringend darauf hin, dass ganzjährig laufend Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, zurückgeschnitten werden müssen. Das "Lichtraumprofil" beträgt an Geh- und Radwegen 2,5 m, gemessen 0,5 m hinter der Bordsteinkante, direkt an Straßen sind dies 4,5 m, gemessen 0,75 m hinter der Bordsteinkante.
Beachten Sie bitte, dass dieses Lichtraumprofil am Fahrbahnrand unbedingt bis zur Höhe von 4,50 m auch bei Schneelast frei bleiben muss!
Das Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet den Grundstückseigentümer, Anpflanzungen so zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinflussen, d. h. an Straßeneinmündungen, vor allem ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf eine Höhe von 80 cm ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden, an Gehwegen sind dornige und behindernde Hecken und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen, außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.
Daher ergeht an Sie als Grundstücksbesitzer oder Mieter, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die Bitte, dies möglichst bald nachzuholen. Bei Schadensfällen infolge Behinderungen durch Grünanlagen können Schadensersatzforderungen auftreten.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!