Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass der Grundsteuerbescheid 2025 als Folgebescheid gilt, sofern Ihnen kein Grundsteuerbescheid für das aktuelle Jahr zugegangen ist. Bitte beachten Sie, dass die regulären Fälligkeitstermine jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. weiterhin gelten. Sofern uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor- liegt, wird der fällige Betrag zu den genannten Terminen automatisch eingezogen. Ob ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt ist, können Sie mittig auf Ihrem Grundsteuerbescheid nachlesen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, finden Sie das entsprechende Formular auf der jeweiligen Gemeindehomepage.
Gemeindeverwaltungsverband Meersburg -Steueramt
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rück unter rueck@meersburg.de zur Verfügung.