Erinnerung: Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erinnerung: Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungsjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

Sie können den Antrag entweder online unter https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/fuehrerschein-pflichtumtausch/ oder persönlich im Rathaus Daisendorf stellen. Hierzu bringen Sie bitte mit: akuteller Füherschein, Ausweis/Pass, Lichtbild in Papierformat (es gelten keine elektronischen Bilder wie beim Ausweis/Pass!), 5,10€ für einen Meldebestätigung.

Die Fristen finden Sie hier: