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Führerschein-Pflichtumtausch - sind Sie auch betroffen?

Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch geht in die nächste Phase: Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren Papierführerschein gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Die Jahrgänge ab 1953 sind bereits seit Längerem zum Umtausch aufgerufen. Der Antrag hierfür kann bei allen Rathäusern, Einwohnermeldeämtern und in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts in Friedrichshafen gestellt werden. Informationen dazu gibt auch unter https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/fuehrerschein-pflichtumtausch/

Was muss beim Umtausch mitgebracht werden?

  • den bisherigen Füherschein

  • biometrisches Lichtbild

  • Personalausweis/Reisepass

  • 5,10 € für die Ausstellung einer Meldebescheinigung (Bar- oder Kartenzahlung möglich)

  • Personen im Alter von 50 Jahren oder älter, die ihre Lastwagenfahrberechtigungen der Klasse 2 oder 3 in vollem Umfang beibehalten wollen, müssen ärztliche und augenärztliche Gutachten beilegen.