Das Landratsamt informiert:
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr der betreffenden Person bzw. des Ausgabejahres gibt es dafür unterschiedliche Umtauschfristen. Danach verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Wer keinen gültigen Führerschein mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von ca. 10,00 Euro rechnen.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Name und Passbild
Stellen Sie den Antrag bequem online unter:
https://onlinedienste.bodenseekreis.de/frontend-server/form/provide/716/ oder kommen Sie im Rathaus vorbei. Für den Besuch im Rathaus bringen Sie bitte mit:
Führerschein
Ausweis oder Reidepass
Aktuelles biometrisches Passbild
5,10€ für eine Meldebescheinigung