Niemand beschäftigt sich gerne mit der Frage, was passiert, wenn man selbst einmal nicht mehr entscheiden oder Auskunft geben kann. Dennoch kann es beruhigend sein, für solche Situationen gut vorbereitet zu sein. Eine wertvolle Unterstützung bietet dabei die Vorsorge-Mappe des Kreisseniorenrats, die vom Landratsamt herausgegeben wird.
In der Mappe können wichtige persönliche Angaben, medizinische Informationen und Hinweise für den Ernstfall übersichtlich festgehalten werden. So kann sie Angehörigen, Ärzten und anderen Vertrauenspersonen im entscheidenden Moment eine wichtige Orientierung geben.
Unter anderem kann darin vermerkt werden,
ob eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder ein Organspendeausweis vorliegt,
welche Medikamente regelmäßig eingenommen werden und ob Allergien oder andere wichtige gesundheitliche Hinweise bestehen,
welche Versicherungen vorhanden sind und ob beispielsweise eine Bankvollmacht besteht,
wer im Notfall benachrichtigt werden soll,
welche Wünsche für den Fall des eigenen Todes bestehen, etwa hinsichtlich der Bestattungsform,
und wo wichtige Unterlagen zu finden sind.
Grundsätzlich ist eine solche Vorsorge – unabhängig vom Alter – von großer Bedeutung. Denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden Menschen treffen. Wer seine Wünsche und wichtigen Informationen rechtzeitig festhält, erleichtert damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch seinen Angehörigen schwierige Situationen.
Wichtig: Die Angehörigen sollten wissen, dass eine Vorsorge-Mappe vorhanden ist und wo sie aufbewahrt wird. Nur dann kann sie im Notfall auch schnell gefunden und genutzt werden.
Die Vorsorge-Mappe ist damit mehr als eine Sammlung von Formularen: Sie bietet die Möglichkeit, persönliche Angelegenheiten zu ordnen, eigene Wünsche festzuhalten und den Menschen, die einem nahestehen, im Ernstfall eine wertvolle Hilfe an die Hand zu geben.
Die Vorsorge-Mappe wurde vom Kreisseniorenrat entworfen und wird vom Landratsamt herausgegeben. Für den Inhalt der Vorsorge-Mappe sowie die darin enthaltenen Erläuterungen und Hinweise übernimmt der Kreisseniorenrat keine Haftung