Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass 2024 können im Rathaus abgeholt werden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass 2024 können im Rathaus abgeholt werden

Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.