Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Bäume, Hecken und Sträucher sind in den letzten Wochen be-trächtlich gewachsen. Es wird vermehrt festgestellt, dass Äste dieVerkehrszeichen verdecken sowie Kreuzungen, Straßeneinmün-dungen und Grundstücksausfahrten für den Verkehrsteilnehmerunübersichtlich machen. Auch der Fußgänger- und Radverkehrwird behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige inden Geh- bzw. Radweg hineinwachsen und diesen verengen.Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, folgende Punkte zubeachten:• Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von4,50 m frei bleiben.• An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m keineÄste hineinragen.• Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von über-hängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.• Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis zum Geh-wegrand zurückzuschneiden.• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen muss dieBepflanzung stets so niedrig gehalten werden (höchstens80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrs-teilnehmer gewährleistet ist.• Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden.• Straßenlaternen sind so freizuhalten, dass der Lichtstrahlungehindert auf die öffentlichen Flächen strahlen kann.Dies gilt nicht nur Grundstücksbesitzer innerhalb der Ortslage,sondern auch Besitzer von Wald und Obstbäumen im Außen-bereich sind aufgerufen, das dargestellte Lichtraumprofil freizu halten:Sollten Fahrzeuge durch in die Fahrbahn ragende Äste undZweige beschädigt oder gar Menschen verletzt werden, kannder Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.Sollten Äste längere Zeit in die Fahrbahn hineinragen, ohnedass der Grundstücksbesitzer reagiert, kann die Gemeindever-waltung den Rückschnitt auf dessen Kosten veranlassen.
Hinweis:
Die vollständige Beseitigung von Hecken und Sträuchern ist
während der gesetzlichen Vegetationsperiode vom 1. März bis
zum 30. September generell verboten. Dazu zählt auch das
„Auf-den-Stock-setzen“ von Gehölzen.
Erlaubt sind aber auch während dieser Zeit schonende Pflege-
und Formschnitte, um unterjährigen Zuwachs zu beseitigen
oder die der Gesunderhaltung des Gehölzes dienen.