Hinweise zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Winter steht vor der Türe...

Hinweise zum Winterdienst und zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie heute über den Räum- und Streudienst der Gemeinde zu informieren.

Räum- und Streudienst der Gemeinde

Die Gemeinde wird die Straßen nach Wichtigkeitsstufen räumen und streuen. Erste Priorität haben verkehrswichtige und gefährliche Stellen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und Schulbus. Im Sinne des Umweltschutzes werden die Streumittel an Steigungen und Kreuzungen eingesetzt und nur bei Bedarf auf ebenen Ortsstraßen.

Die Mitarbeiter des Bauhofes werden ihr Möglichstes tun, den Winterdienst zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu erledigen. Der Einsatz bei winterlichen Verhältnissen beginnt werktags um 5.00 Uhr; samstags, sonntags und feiertags um 6.00 Uhr und endet zum Teil erst in den späten Abendstunden. Ich bitte schon heute um Verständnis, dass bei flächendeckender Schnee- und Eisglätte nicht immer und überall gleichzeitig geräumt und gestreut werden kann.

Sollte Ihnen auffallen, dass sich in der von Ihnen bewohnten Straße Glatteisplatten gebildet haben, dürfen Sie sich gerne im Bauhof unter der Telefonnummer 07532/7651 melden.

Vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten ist geboten!

Wir bitten die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenzuständen durch vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten zu einem reibungslosen und möglichst unfallfreien Verkehr beizutragen. Hierzu gehört eine winterfeste Ausrüstung des Fahrzeuges. Fahren Sie bei verschneiten und vereisten Straßen bitte langsam! Halten Sie bitte einen größeren Abstand zum Vordermann ein, als Sie dies sonst gewohnt sind.

Was ist als Straßenanlieger zu beachten?

Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege sind die Gehwege mindestens auf ca. 1 m ihrer Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil des Gehweges anzuhäufen, bei nicht ausreichendem Platz am Rande der Fahrbahn. In keinem Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Die Gehwege sind bis 8.00 Uhr zu räumen und zu streuen.

Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so frei zu machen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.

Sofern Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter. In den Straßen ohne Gehwege sind die entsprechenden Flächen bis 9.00 Uhr zu räumen und zu streuen.

Wenn nach 8.00 Uhr Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Noch eine Bitte …

Parken Sie bitte Ihr Kraftfahrzeug auf Ihrem Grundstück.

Die Ortsstraßen können nur ordnungsgemäß durch das Räum- und Streufahrzeug geräumt werden, wenn die Fahrbahnen und Wendeplätze nicht zugeparkt werden! Der Räum- und Streudienst benötigt eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern, besser noch einen halben Meter mehr. Ist dies nicht der Fall, kann es zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen oder der Winterdienst entfallen.

Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie als Fußgänger und Autofahrer gesund und unfallfrei durch den Winter kommen!