Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kürze erhalten Sie die Hundesteuerbescheide mit den neuen Hundesteuermarken.
Ab dem Jahr 2026 wird es keine Jahresmarken mehr für die Hundesteuer geben. Stattdessen wird eine unbefristete Hundesteuermarke eingeführt, die bis zum Erlöschen der Hundesteuerpflicht für den jeweiligen Hund gültig bleibt. Diese Marke ist ersichtlich am Hund zu befestigen.
Sie sind verpflichtet Ihren Hund anzumelden, sofern er im Gemeindegebiet gehalten wird und mindestens drei Monate alt ist. Bei einer fehlenden Anmeldung der Hundesteuer kann ein Bußgeld erlassen werden.
Um die Einhaltung der Hundesteuerpflicht zu überwachen, werden regelmäßige Kontrollen im Gemeindegebiet durchgeführt. Die Anmeldung ist sowohl über das Formular als auch über den Bürgerservice der jeweiligen Gemeindehomepage, ganz bequem von Zuhause, möglich.
Ihre Gemeindeverwaltung
Formular: