offene Feuer an der Freizeitanlage nicht gestattet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

offene Feuer an der Freizeitanlage nicht gestattet

Die Gemeinde Daisendorf möchte darauf hinweisen, dass jegliche offene Feuer außerhalb der Grillstelle an der Freizeitanlage nicht gestattet sind. Hierzu zählen auch Grillschalen, Gasgrills etc. Wenn Sie dort grillen möchten, können Sie den Grillplatz unter info@daisendorf.de oder 07532/5464 reservieren. Ebenso finden Sie den Reservierungsvordruck auf der Homepage der Gemeinde Daisendorf *klick* Sie erhalten im Anschluss von der Gemeinde den Schlüssel für die Grillstelle. Die Anmietung ist gebührenfrei.

Außerdem ist das Befahren der Freizeitanlage, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet.