Bei einem Eigentümerwechsel benötigt die Gemeinde eine schriftliche Mitteilung in der folgende Daten aufgeführt sind:
Übertragstag
abgelesener Zählerstand
Name und Anschrift des bisherigen Eigentümer
Name und Anschrift des neuen Eigentümers
Die Umschreibung der Wasser-/Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Monats. Auch ist zu beachten, dass die Gemeinde die Wasergebühren immer nur direkt mit dem Grundstückseigentümer abrechnet.