Umeldung der Wassergebühren auf neue Eigentümer | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aus der Reihe: Gewusst wie?!

Umeldung der Wassergebühren auf neue Eigentümer

Bei einem Eigentümerwechsel benötigt die Gemeinde eine schriftliche Mitteilung in der folgende Daten aufgeführt sind:

  • Übertragstag

  • abgelesener Zählerstand

  • Name und Anschrift des bisherigen Eigentümer

  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers

Die Umschreibung der Wasser-/Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Monats. Auch ist zu beachten, dass die Gemeinde die Wasergebühren immer nur direkt mit dem Grundstückseigentümer abrechnet.