Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen bleibt bis 15.10.2026 verboten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen bleibt bis 15.10.2026 verboten

Das seit Ende Mai geltende Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Bodenseekreis wurde vorerst bis 15. Oktober 2026 verlängert.

Damit ist weiterhin untersagt, Wasser aus Bächen, Flüssen, Triebwerkskanälen, Weihern und Seen abzupumpen – sowohl im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs als auch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Bitte beachten: Auch das Befüllen von Gießkannen oder das Entnehmen von Wasser mit Pumpen aus den genannten Gewässern ist im Rahmen des Verbots nicht zulässig.

Ausnahmen gelten unter anderem für:

  • Entnahmen aus dem Bodensee,

  • Grundwasserentnahmen, soweit diese genehmigt sind,

  • die Entnahme zum Tränken von Vieh.

Das Verbot dient dazu, die Gewässer und ihre Ökosysteme angesichts der weiterhin angespannten Wassersituation zu schützen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelung zu beachten und mit der Ressource Wasser weiterhin sparsam umzugehen.

Das Verbot gilt vorerst bis zum 15. Oktober 2026.