Bei einer Überprüfung der Zahlungs- und Abrechnungsvorgänge wurde festgestellt, dass einzelne Forderungen aus dem Zeitraum November 2023 bis einschließlich März 2025 bislang nicht per Lastschrift eingezogen wurden. Die entsprechenden Beträge sind daher noch offen, obwohl die zugrunde liegenden Dienstleistungen in Anspruch genommen und ausgeführt wurden.
Betroffen sind hiervon insbesondere Verwaltungsgebühren (z. B. für die Erstellung von Personalausweisen, Reisepässen, Auskünften etc. etc.), welche mit der EC-Karte in unserem Rathaus beglichen hätten werden sollen. Obwohl keine Fehlermeldung am Kartenlesegerät erfolgte, wurde der Betrag nicht vom Konto der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger abgebucht. Somit ist der Geldeingang der betroffenen Dienstleistungen zu keiner Zeit auf dem Gemeindekonto erfolgt.
Ursache hierfür war ein über einen längeren Zeitraum nicht ordnungsgemäß durchgeführter Kassenabschluss, wodurch die betreffenden offenen Forderungen nicht wie vorgesehen weiterbearbeitet und eingezogen wurden.
Was bedeutet das für betroffene Bürgerinnen und Bürger?
Das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen Verifone wird die entsprechenden Beträge nun einziehen. Für betroffene Bürgerinnen und Bürger besteht kein Handlungsbedarf. Eine detaillierte Information über den konkreten Betrag und die damit verbundene Dienstleistung kann im Einzelfall beim Rathaus eingeholt werden.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine neue Forderung, sondern um die nachträgliche Begleichung eines bereits fälligen Betrags.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten
Die Gemeinde Daisendorf bedauert sehr, dass diese Forderungen seinerzeit nicht ordnungsgemäß bearbeitet und eingezogen wurden. Die Gemeinde entschuldigt sich bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und bittet um Verständnis, dass die noch offenen Beträge nun geltend gemacht werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung hat den Vorgang inzwischen vollständig aufgearbeitet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, damit vergleichbare Versäumnisse künftig vermieden werden.
Sollten Sie Fragen zu einer konkreten Abbuchung oder Forderung haben, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.