Zum 15. August stehen die Grund- und Gewerbesteuerzahlungen an.
Am 15.08.2024 sind folgende Steuern zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer, 3. Rate für Vierteljahreszahler
- Gewerbesteuer, 3. Vorauszahlungsrate
Die Höhe der Raten ergibt sich aus dem letzten Grund- oder Gewerbesteuerbescheid. Zur Vermeidung gesetzlich vorgeschriebener Mahngebühren und Säumniszuschläge werden die Steuerpflichtigen um Einhaltung der Steuertermine gebeten.
Wir bitten die fälligen Steuerbeträge unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht. Gerne darf jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Sie tragen damit zur Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung bei. Zudem werden zukünftige Fälligkeitstermine nicht mehr vergessen.
Weiterer wichtiger Hinweis bei der Grundsteuer bei Veräußerung: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentumswechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer solange Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber. Die Gemeinde darf den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn vom zuständigen Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid ergangen ist. Nach dem Bewertungsgesetz ist der Übergang immer der 01.01. des der Besitzübergabe nachfolgenden Jahres.